Antworten auf Ihre Fragen

Ja.
In den Testzentren soll unmittelbar die Möglichkeit bestehen, nach einem positiven Antigen-Schnelltest die Probe für einen PCR-Test abnehmen zu lassen.

Wer sich zuhause selbst getestet und ein positives Ergebnis erhalten hat, benötigt ein erneuten Antigen-Schnelltest einer Teststelle, um sich dann mit einem PCR-Test testen zu lassen. Bis zum Bestätigungstest, sollte man zuhause bleiben, keine Personen treffen und sich an die AHA- +L-Regel halten. Ein nachfolgender negativer Schnell- oder Selbsttest hebt einen positiven Schnelltest nicht auf.

Zusätzlich haben weitere asymptomatische Personen nach der Coronavirus-Testverordnung grundsätzlich Anspruch auf eine kostenlose PCR-Testung bei einem Arzt:
Kontaktpersonen von Menschen, bei denen durch einen Arzt oder den öffentlichen Gesundheitsdienst eine Infektion mit SARS-CoV-2 festgestellt wurde. Kontaktpersonen sind zum Beispiel Mitglieder desselben Haushalts, Personen mit engem räumlichem Kontakt zu einer infizierten Person oder Personen, die über die Corona-Warn-App eine Warnung mit der Statusanzeige „erhöhtes Risiko“ erhalten haben. Die Ärztin/der Arzt wird im letztgenannten Fall nach Symptomen, relevanten Kontakten, ggf. Risikoindikationen fragen und dann entscheiden, ob ein PCR-Test oder Antigen-Test durchgeführt werden soll.

Wer ungeimpft ist und mit einem PCR-Test positiv auf Corona getestet wurde, kann die 14-tägige Quarantäne nicht verkürzen.
Wer geimpft oder genesen ist, kann sich frühestens fünf Tage nach einem positiven Testergebnis mit einem negativen PCR-Test aus der Quarantäne "freitesten". Dieser muss dann allerdings vom Betroffenen selbst bezahlt werden. Wichtig: Das "Freitesten" ist nur möglich, wenn man keine Symptome hat. Nach einer Woche reicht dafür ein Schnelltest. Das Gesundheitsamt muss die jeweilige Quarantäne nicht mehr offiziell aufheben - sie endet spätestens nach 14 Tagen - wenn man keine Symptome mehr hat.

Der PoC-Schnelltest wird von geschultem Personal mittels eines vorderen Nasenabstrichs durchgeführt und vor Ort nach 15 Minuten ausgewertet.

Alle Bürger*innen können bei uns täglich kostenlos einen Schnelltest durchführen lassen.

Antigen-Schnelltests weisen spezifische Antigene nach. Es handelt sich dabei um charakteristische Strukturen auf der Oberfläche der Viren. Bei Sars-CoV-2 ist dies vor allem das sogenannte Spike-Protein. Schnelltests werden nur von geschultem Personal durchgeführt – dafür wird bei uns ein Nasenabstrich gemacht. Wie der Name vermuten lässt, können Schnelltests in weniger als 15-20 Minuten ausgewertet werden, sodass eine mögliche Infektion mit dem SARS-CoV-2-Erreger unmittelbar festgestellt werden kann. Die Auswertung erfolgt im Gegensatz zu den PCR-Test aber direkt vor Ort. Aktuell haben alle Bürgerinnen und Bürger einen Anspruch auf mindestens einen Schnelltest pro Woche.

Die PCR-Testung ist ein Standardverfahren in der Diagnostik von Viren. Die Proben werden nach dem Abstrich so schnell wie möglich in ein Labor transportiert. Im Labor werden die Proben auf die DNA des Corona-Virus untersucht. Weil das Erbmaterial der Viren so stark vervielfältigt wird, können selbst geringe Mengen des Virus in der Probe festgestellt werden. Das Testverfahren im Labor nimmt mehrere Stunden in Anspruch. Hinzu kommt die Transportzeit ins Labor, die Vorbereitungszeit im Labor und gegebenenfalls eine Wartezeit wegen eines hohen Probeaufkommens. Die Erstellung der PCR-Test-Ergebnisse beim Testteam-Hamburg erfolgt in der Regel ab dem nächsten Tag. In wenigen Einzelfällen oder wenn der PCR-Test bereits nach dem Transport der Proben ins Labor stattgefunden hat, erhalten Sie Ihr Testergebnis erst am übernächsten Tag.
Ein PCR-Test kostet 40,00 € bei der Abstrichnahme und 58,29 € für die Labor Dienstleistung.

Beim Testteam-Hamburg verwenden wir ausschließlich zertifizierte und vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) zugelassene Antigen-Schnelltests von Joinstar, MP Biomedical, Roche, Abbot. Die Tests zeichnen sich durch ihre hohe Genauigkeit hinsichtlich der Parameter Spezifität und Sensitivität aus und eignen sich deshalb auch für die Frühdiagnose von COVID-19-Infektionen.

Schnelltests haben gegenüber den PCR-Tests eine höhere Fehlerrate. Daher soll nach jedem positiven Test immer ein PCR-Test zur Bestätigung gemacht werden.

Die verwendeten PCR-Tests werden in Deutschland hergestellt, ausgewertet und entsprechen den Vorgaben des Bundesministeriums für Gesundheit zum direkten Erregernachweis des Coronavirus SARS-CoV-2. Selbst eine geringe Belastung mit dem SARS-CoV-2 kann über den PCR-Test festgestellt werden.

Der bei uns verwendete PoC-Antigen-Schnelltest darf für Kinder ab Schulalter verwendet werden, bei jüngeren Kindern verwenden wir einen Lolly-Test.

Kinder unter 14 Jahren müssen von einem Elternteil zum Test begleitet werden. Jugendliche über 14 Jahre dürfen mit der Einverständniserklärung eines Erziehungsberechtigten eigenständig einen Corona-Test durchführen lassen.

PCR-Tests führen wir ab einem Alter von 14 Jahren durch. Bei jüngeren Kindern suchen Sie bitte einen Kinderarzt auf.

Ja, positive Ergebnisse von PoC-Antigen-Schnelltests sind meldepflichtig.

Wenn der Corona-Test positiv ausfällt, müssen Sie sich auf direktem Wege in häusliche Quarantäne begeben, um eine Ansteckung anderer Personen zu vermeiden. Melden Sie sich schnellstmöglich bei dem für Sie zuständigen Gesundheitsamt und kontaktieren Sie gegebenenfalls Kontaktpersonen. Sie sollten sich in den nächsten Tagen Ruhe gönnen. Bei Beschwerden wenden Sie sich an Ihren Hausarzt oder kontaktieren den ärztlichen Notdienst.
Wir sind dazu verpflichtet, Ihnen das Ergebnis auch positiv zu bescheinigen und dem Gesundheitsamt Ihre Daten zu übermitteln. Nach einen positiven Schnelltest, haben Sie bei uns direkt die Möglichkeit das Ergebnis mittels eines PCR-Tests überprüfen zu lassen.

Nach einem Schnelltest bekommt der Getestete ein Dokument, auf dem u.a. angegeben wird, wer, bei wem, wann, mit welchem Ergebnis getestet wurde.

Der Antigen-Schnelltest und der PCR-Test enthalten folgende Angaben: Vor-und Nachname, Geburtsdatum, Datum der Testabnahme, Kontaktdaten des Testzentrums bzw. des Labors, Information über das angewandte Testverfahren sowie das Ergebnis des Tests. Sofern gewünscht kann die Pass- oder Personalausweisnummer hinzugefügt werden. Der Befund beim PCR Test kann auf Deutsch oder Englisch ausgestellt werden.

Die Bestimmungen unterscheiden sich von Land zu Land und ändern sich regelmäßig.
Bitte informieren Sie sich unbedingt vorab über die aktuellen Einreisebestimmungen.
(https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/reise-und-sicherheitshinweise)

Die 10-tägige Quarantäne kann nach den geltenden landesrechtlichen Vorschriften frühestens nach dem fünften Tag nach Einreise durch ein negatives Testergebnis in Bezug auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 beendet werden.

Auch hier ändern die die Regelungen regelmäßig. Alle Informationen finden Sie auf der Seite des Auswärtigen Amtes
Für Hamburg kann man sein Laborergebnis hier hochladen:
www.hamburg.de/corona-kontakt